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   BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 22.82   

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https://dejure.org/1985,8000
BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 22.82 (https://dejure.org/1985,8000)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.1985 - 2 C 22.82 (https://dejure.org/1985,8000)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - 2 C 22.82 (https://dejure.org/1985,8000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachversicherung früherer Hilfspolizisten in Lothringen - Beleg über die Benennung eines Beamten - Verpflichtung zur Erteilung einer Nachversicherungsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 22.82
    Art. 131 GG faßt diesen Begriff bewußt weit und überläßt es dem Gesetzgeber, ihn im einzelnen auszufüllen (BVerfGE 15, 46 [BVerfG 06.11.1962 - 2 BvR 151/60]).

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß nach Sinn und Entstehungsgeschichte des Art. 131 GG denjenigen Personen eine besondere staatliche Hilfe zuteil werden solle, die im Dienst des öffentlichen Gemeinwesens gestanden hätten, nicht aber denen, die bei privaten Arbeitgebern tätig gewesen seien (BVerfGE 6, 257 [BVerfG 20.02.1957 - 1 BvR 441/53]; 15, 47 [BVerfG 06.11.1962 - 2 BvR 151/60]).

    Entgegen der von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht unter Berufung auf BVerfGE 15, 47 [BVerfG 06.11.1962 - 2 BvR 151/60] vertretenen Auffassung ist der Personenkreis des § 1 G 131 mit dem des § 72 Abs. 1 Satz 1 G 131 nicht identisch (s. BVerwGE 24, 194 [BVerwG 14.06.1966 - II C 31/64]).

  • BVerwG, 14.06.1966 - II C 31.64

    Der von dem Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) erfasste Personenkreis -

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 22.82
    Entgegen der von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht unter Berufung auf BVerfGE 15, 47 [BVerfG 06.11.1962 - 2 BvR 151/60] vertretenen Auffassung ist der Personenkreis des § 1 G 131 mit dem des § 72 Abs. 1 Satz 1 G 131 nicht identisch (s. BVerwGE 24, 194 [BVerwG 14.06.1966 - II C 31/64]).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 22.82
    So hat auch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß nach Sinn und Entstehungsgeschichte des Art. 131 GG denjenigen Personen eine besondere staatliche Hilfe zuteil werden solle, die im Dienst des öffentlichen Gemeinwesens gestanden hätten, nicht aber denen, die bei privaten Arbeitgebern tätig gewesen seien (BVerfGE 6, 257 [BVerfG 20.02.1957 - 1 BvR 441/53]; 15, 47 [BVerfG 06.11.1962 - 2 BvR 151/60]).
  • BVerwG, 25.05.1965 - II C 81.62
    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 22.82
    Da der Kläger die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Befreiung erfüllt - aus Altersgründen ist ein Zuzug nicht zumutbar -, hat die Beklagte nach billigem Ermessen über die Befreiung zu entscheiden (s. BVerwGE 21, 174 [BVerwG 25.05.1965 - II C 81/62]).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 134.62

    Bei einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts abgeleisteter Dienst als

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 22.82
    Im gleichen Sinn hat sich auch der Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1964 - BVerwG 2 C 134.62 - (DÖV 1964, 710) ausgesprochen.
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